Aktuelle Informationen zu unserem Leistungsangebot

12 Aktuelle Informationen
22. Februar 2023

AZAV – Neue Empfehlungen des Beirats vom 29.12.2022

Bitte beachten Sie die neuen Empfehlungen des Beirats vom 29.12.2022.

Neu ist, dass bei der Beantragung und Zulassung von Maßnahmen ab dem 23.02.2023 unterschieden wird in Präsenzmaßnahmen, digitale (virtuelle) Maßnahmen und kombinierte (hybride) Maßnahmen und die Durchführungsform auch entsprechend auf den Zertifikaten ausgewiesen werden muss. Entsprechende Formulare, welche die Durchführungsform im Zulassungsprozess berücksichtigen, stehen zum Download im Kundenbereich bereit bzw. senden wir bei Bedarf zu.

Empfehlungen des Beirats nach § 182 SGB III vom 29.12.2022
7. September 2022

AZAV – Neue Empfehlungen des Beirats vom 07.09.2022

Bitte beachten Sie die neuen Empfehlungen des Beirats vom 07.09.2022, welche ab dem 08.09.2022 in Kraft treten.

Neu ist die Empfehlung „Berücksichtigung von Zertifikaten/Anerkennungen unabhängiger Stellen im Zulassungsverfahren nach § 181 Abs. 4 S. 2 SGB III – Vermeidung von Doppelprüfungen“. Neue Einfügungen im Regelwerk des Beirats sind mit Unterstreichungen gekennzeichnet.

Empfehlungen des Beirats nach § 182 SGB III vom 07.09.2022
1. Juli 2022

AZAV – neue Bundesdurchschnittskostensätze ab 01.07.2022

Am 01.07.2022 wurden von der Agentur für Arbeit neue Bundesdurchschnittskostensätze (B-DKS) veröffentlicht. Diese sind anzuwenden für alle Maßnahmen, deren Antrag auf Zulassung ab dem 01.07.2022 eingereicht wird:

Bundesdurchschnittskostensätze für FbW-Maßnahmen – Stand: 01.07.2022 Bundesdurchschnittskostensätze für §45-Maßnahmen – Stand: 01.07.2022

Alle Anträge auf Zulassung einer Maßnahme, die bis zum 30.06.2022 eingereicht wurden, unterliegen übergangsweise dem (alten) B-DKS:

Bundesdurchschnittskostensätze für FbW-Maßnahmen – Stand: 01.07.2020 Bundesdurchschnittskostensätze für §45-Maßnahmen – Stand: 01.01.2021
30. Dezember 2020

AZAV – Änderungen bei Maßnahmen nach §45 ab 01.01.2021

Zum 01.01.2021 werden die Maßnahmeziele nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III (alt) und § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III (alt) zusammengelegt. Das neue Maßnahmeziel lautet: § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen. Das bisherige Maßnahmeziel nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III steht für Maßnahmezulassungen nicht mehr zur Verfügung.

Weiterhin gelten ab dem 01.01.2021 für §45-Maßnahmen neue Bundesdurchschnittskostensätze, die Sie unter folgendem Link einsehen können:

Bundesdurchschnittskostensätze für §45-Maßnahmen – Stand: 01.01.2021

Alle Anträge auf Zulassung einer Maßnahme, die bis zum 31.12.2020 eingereicht wurden, unterliegen dem (alten) B-DKS vom Stand 01.07.2020.

Die Meldeliste für §45-Maßnahmen und das Maßnahmen-Tool stehen aktualisiert unter „Downloads“ zur Verfügung.

23. März 2020

Durchführung von Audits während der Corona-Krise

Während der Corona-Krise ist die Durchführung von Audits mit vielen Herausforderungen verbunden. Welche Möglichkeiten es für eine Terminverschiebung oder die Durchführung des Audits remote über eine Telefonkonferenz gibt, ist in folgendem Informationsblatt beschrieben:

Fristen für Audits und Durchführung von Remote Audits

Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Sie ein Audit remote durchführen möchten.

11. Juli 2019

Akkreditierung zur DIN 77200-1

Die ICG Zertifizierung GmbH hat das Akkreditierungsverfahren für den Standard DIN 77200-1:2017 Sicherheitsdienstleistungen auf der Grundlage der DIN 72000-3:2017 erfolgreich abgeschlossen. Weitere Informationen erhalten Sie unter DIN 77200-1.

    Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme