Zertifizierter Datenschutz

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)

Am 25. Mai 2018 tritt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft. Diese wird damit die bisherige EU-Datenschutzrichtlinie RL 95/46/EG ersetzen. Ziel der neuen DSGVO ist es, künftig in allen Staaten der Europäischen Union einen einheitlichen Standard zu schaffen. Zudem soll mit der DSGVO das bestehende Datenschutzrecht modernisiert werden. Auch sollen ausländische Unternehmen nur dann Zugang zum europäischen Markt haben, wenn sie sich an die geltenden Datenschutzregeln halten. In Ergänzung zur DSGVO wurde in der BRD ein neues Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) verabschiedet.

Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung gliedert sich in folgende Kapitel:

  • Kapitel 1 – Allgemeine Bestimmungen 
  • Kapitel 2 – Grundsätze
  • Kapitel 3 – Rechte von Betroffenen
  • Kapitel 4 – Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter
  • Kapitel 5 – Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder internationale Organisationen
  • Kapitel 6 – Unabhängige Aufsichtsbehörden
  • Kapitel 7 – Zusammenarbeit und Kohärenz
  • Kapitel 8 – Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen
  • Kapitel 9 – Vorschriften für besondere Verarbeitungssituationen
  • Kapitel 10 – Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte
  • Kapitel 11 – Schlussbestimmungen

Im Artikel 42 der neuen EU-DSGVO sind die Kriterien für die Durchführung von Zertifizierungsverfahren sowie von Datenschutzsiegeln und -Prüfzeichen festgelegt, die dazu dienen, nachzuweisen, dass die Verordnung bei Verarbeitungsvorgängen und Verantwortlichen oder Auftragsverarbeitern eingehalten werden. Die Anforderungen an Zertifizierungsstellen sind in Artikel 43 der Verordnung formuliert. Nach DSGVO Artikel 43 in Verbindung mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) § 39 erfolgt die Erteilung der Befugnis, als Zertifizierungsstelle gemäß Artikel 43 DSGVO tätig zu werden, durch die für die datenschutzrechtliche Aufsicht über die Zertifizierungsstelle zuständige Aufsichtsbehörde des Bundes oder der Länder auf der Grundlage einer Akkreditierung im Einklang mit EN-ISO 17065/2012 durch die Deutsche Akkreditierungsstelle DAkkS.

Die ICG Zertifizierung GmbH befindet sich aktuell in der Vorbereitung auf die entsprechende Akkreditierung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle DAkkS und Zulassung durch die verantwortliche Aufsichtsbehörde. Somit können wir Ihnen in Kürze die Zertifizierung nach der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung anbieten.

Zusätzlich bieten wir Ihnen auf Wunsch bereits jetzt ein Delta-Audit zur objektiven Bewertung Ihrer Unternehmenssituation an. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

 

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