Zertifizierung von Sicherheitsdienstleistungen

Die neue DIN 77200-1:2022-10

Im September wurde mit der DIN 77200-1:2022-10 eine neue Fassung der Anforderungen an Sicherheitsdienstleister veröffentlicht. Diese ersetzt zum 01.10.2022 die bisherige DIN 77200-1:2017-11. Die Version von 2017 wurde zurückgezogen und ist nicht mehr gültig.

Die Umstellung auf die neue Norm erfolgt bei unseren Bestandskunden im Rahmen des nächsten regulären Audits. Alle neuen Verfahren werden direkt auf Basis der neuen Norm durchgeführt.

Auch die neue DIN 77200-1:2022-10 beschreibt weiterhin die Anforderungen an die Zertifizierung von allgemeinen Sicherungsdienstleistungen. Von Grund auf neue Anforderungen werden von der neuen Version nicht gestellt. Jedoch gibt es einige Anpassungen – insbesondere z. B. im Anforderungsprofil in Anhang A der DIN 77200-1. Detaillierte Informationen dazu haben wir für Sie übersichtlich zusammengestellt. Diese finden Sie in unserem Kundenbereich.

Die Normenreihe DIN 77200

Die Normenreihe DIN 77200 beschreibt Anforderungen an die Zertifizierung von Sicherungsdienstleistungen und ist in drei Teile gegliedert. Unternehmen, die Sicherheitsdienstleistungen anbieten, können diese bezogen auf ihr Portfolio nach den Teilen 1 (DIN 77200-1) und 2 (DIN 77200-2) durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle zertifizieren lassen.

Die ICG Zertifizierung GmbH zertifiziert die Prozesse zur Erbringung von DIN 77200-1 Sicherungsdienstleistungen in einem Zertifizierungssystem. Die Zertifizierung kann auch in einem integrierten Managementsystem ISO 9001:2015 erfolgen.

Die drei Teile der DIN 77200 Sicherungsdienstleistungen im Überblick:

  • Teil 1 (DIN 77200-1): Allgemeine Anforderungen an Sicherheitsdienstleister
    • Anforderungen an Sicherheitsdienstleister und deren Niederlassungen in Bezug auf die Organisation, Prozesse und das Personal
  • Teil 2 (DIN 77200-2): Erweiterte Anforderungen an Sicherheitsdienstleister für besondere Leistungsbereiche
    • Zusätzlich zu den Anforderungen nach DIN 77200-1 erweiterte Anforderungen zu den Sicherungsdienstleistungen in den folgenden besonderen Leistungsbereichen:
      • Veranstaltungen mit besonderer Sicherheitsrelevanz;
      • Öffentlicher Personenverkehr (ÖPV)
      • Objekte mit besonderer Sicherheitsrelevanz;
      • Flüchtlings- und Asyleinrichtungen und/oder -unterkünfte
  • Teil 3 (DIN 77200-3): Zertifizierungsverfahren zur Konformitätsbewertung von Sicherungsdienstleistungen nach DIN 77200-1 und DIN 77200-2
    • Anforderungen für die Zertifizierungsstellen an das Zertifizierungsverfahren zur Konformitätsbewertung von Sicherungsdienstleistungen.

Bei der Zertifizierung von Sicherungsdienstleistungen nach DIN 77200-1 gibt es festgelegte Geltungsbereiche, wobei die Zertifikate für eine oder mehrere der folgenden SDL ausgestellt werden können:

Stationäre SDL – unterteilt in drei Bereiche
– Alarmdienst
– Empfangsdienst
– Kontrolldienst

Mobile SDL – ebenfalls unterteilt in drei Bereiche
– Revierdienst
– Interventionsdienst
– Kontrolldienst

Veranstaltungssicherungsdienst

 

Zertifizierungsprogramm

Die ICG Zertifizierung GmbH hat ein Programm für die Zertifizierung von Sicherungsdienstleistungen nach DIN 77200-1 auf der Grundlage der DIN 77200-3:2020-07 entwickelt. Das Programm regelt alle Bedingungen für die Erteilung, Aufrechterhaltung sowie Weiterführung, Aussetzung und Entzug der Zertifizierung und für die Erweiterung oder Einschränkung des Geltungsbereiches der Zertifizierung.

Jede Organisation, die Sicherungsdienstleistungen innerhalb Deutschlands anbietet, hat Zugang zu diesem Programm der ICG Zertifizierung GmbH. Falls eine Nähe zu einer kriminellen Organisation anzunehmen ist, kann ein Unternehmen von der Nutzung des Programms ausgeschlossen werden.

Das Verfahren zur Zertifizierung von Sicherungsdienstleistungen nach DIN 77200-1 ist in Dokument „SDL6-D1 Verfahrensbeschreibung SDL“ allgemein beschrieben und ist auf dieser Internetseite zur Einsichtnahme veröffentlicht.

Jede Person und jede Organisation hat das Recht, Beschwerde gegen die Arbeitsweise und/oder das Verhalten der ICG sowie der Kunden einzulegen. Zur Behandlung von Beschwerden hat die ICG einen Prozess „SDL 22 Behandlung von Beschwerden“ implementiert.

Einsprüche werden gemäß Managementdokumentation „SDL 21 Behandlung von Einsprüchen“ behandelt.

Die implementierten Prozesse zum Umgang mit Beschwerden und Einsprüchen sind auf dieser Homepage der https://icg.gmbh/ueber-uns/informationen/ einsehbar.

Die ICG muss anhand elektronischer Medien, die der Öffentlichkeit kostenlos zugänglich sind, ein Verzeichnis (einsehbar unter https://icg.gmbh/downloads/) veröffentlichen, in dem folgende Informationen zu den von ihr zertifizierten Sicherungsdienstleistungen nach DIN 77200-1 dargelegt werden:

  • Hinweis auf die tagesaktuelle Aktualisierung des Verzeichnisses;
  • Identifizierung der zertifizierten Sicherungsdienstleistung(en);
  • Hinweise auf die Norm(en) und weitere normative Dokumente, nach denen zertifiziert wurde;
  • Identifizierung des zertifizierten Kunden;
  • Gültigkeit der Zertifizierungen muss tagesaktuell in einem Verzeichnis ausgewiesen werden;
  • auf Anfrage muss die Zertifizierungsstelle über den Gültigkeitszeitraum der Zertifizierung eines bestimmten Kunden informieren.

Die ICG darf im Rahmen von Anfragen nur nach Erlaubnis seiner Kunden Listen mit weiterführenden Informationen über die Zertifizierung herausgeben (Quelle: DIN 77200-3:2017, 4.3.2).

Ansprechpartner

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ICG Zertifizierung GmbH
T. 0 21 66 / 99 05 70
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