Besondere Ausgleichsregelung
Für im internationalen Wettbewerb stehende, stromintensive Unternehmen gelten Sonderregelungen für die Beteiligung an den Förderkosten für die Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien – die sogenannte Besondere Ausgleichsregelung (BesAR).
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