Stichtag zur Ermittlung des Nicht-KMU-Status
Als Stichtag zur Ermittlung der Schwellenwerte und des Status eines Unternehmen wird für die erste Verpflichtungsperiode (2015-2019) der 31.12.2014 festgesetzt.
Der Stichtag für die nachfolgenden Verpflichtungsperioden ist der 31.12. des Jahres, welches im Abstand von 3 Jahren auf das Jahr der Durchführung des vorhergehenden Energieaudits folgt.
Sofern sich Änderungen (z.B. Erhöhung/Reduzierung Mitarbeiterzahlen) nach dem Stichtag ergeben, hat dies keine Auswirkungen auf die zum Stichtag festgestellt Energieauditpflicht.
Unternehmen die erstmalig nach dem 31.12.2014 bzw. 05.12.2015 den Nicht-KMU-Status erreichen, müssen das Energieaudit (oder Freistellungsalternativen) innerhalb von 20 Monaten, ab dem ersten Tag des Geschäftsjahres, ab dem es erstmalig als Nicht-KMU gilt, durchführen.
Hilfestellungen bietet auch hier das Merkblatt der BAFA.
Nachweisführung
Die Nachweisführung über die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung erfolgt auf Anforderung der BAFA über ein elektronisches Formular.
Unternehmen, die der Energieauditpflicht nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommen, erfüllen einen Bußgeldtatbestand.